BGH: Zulässigkeit eines Eltern-Kind-Zentrums in einer WEG
Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 13. Dezember 2019 entschieden, dass in einer Teileigentumseinheit, die in der Teilungserklärung als "Laden mit Lager" bezeichnet ist, ein Eltern-Kind-Zentrum betrieben werden darf.
Schlagwörter