Berliner Mietendeckel verfassungswidrig
Die Richter am Bundesverfassungsgericht urteilten am 15. April 2021, dass das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin verfassungsrechtlich keinen Bestand hat. Das Mietpreisrecht sei abschließend durch den Bundesgesetzgeber geregelt. Folglich hätten die einzelnen Länder keine Gesetzgebungsbefugnis.