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Illgen Immobilien GmbH
Jacob-Brodbeck-Straße 6 und Buchenstr. 9
70794 Filderstadt und 72124 Pliezhausen
Deutschland
Tel.: 0711 2207076–0 oder 07127 9724–70
E-Mail: info@illgen-immobilien.de
Web: www.illgen-immobilien.de
Die Grundaufgaben eines Verwalters sind gesetzlich geregelt in den § 27 und § 28 des Wohnungseigentumsgesetztes (WEG) . Diese erfüllen wir alle gewissenhaft - und bieten Ihnen außerdem noch eine ganze Reihe an Leistungen darüber hinaus.
Erstellen eines Wirtschaftsplanes für jedes Jahr. In diesem Wirtschaftsplan ist die Verteilung der Gesamtkosten nach dem Umlageschlüssel ersichtlich. Jeder Eigentümer erhält für sein Sondereigentum einen Wirtschaftsplan. Dieser wird bei einer Eigentümerversammlung durch Stimmenmehrheit entschieden, sofern in der Gemeinschaftsordnung keine andere Regelung festgehalten worden ist.
Erstellen einer Jahresabrechnung über die Hausgeldeinnahmen und -ausgaben der Eigentümergemeinschaft über ein Wirtschaftsjahr. Jeder Eigentümer kann nach Terminabsprache die Unterlagen der Jahresabrechnung während der Bürozeiten bei der Verwaltung einsehen.
Eine Hausordnung wird von der Hausverwaltung für eine Eigentümerversammlung vorbereitet, sofern bei Übernahme keine besteht. Nach Beschlussfassung wird die Verwaltung die Einhaltung der Hausordnung überwachen.
Die Hausverwaltung steht jedem Miteigentümer zur Lösung sämtlicher Probleme, die das Gemeinschaftseigentum betreffen, beratend zur Seite.
Die Hausverwaltung betreut und berät den Hausmeister und andere Angestellte der Eigentümergemeinschaft und überwacht deren Tätigkeiten.
Das Vermögen wird grundsätzlich nur im Namen der Eigentümergemeinschaft eröffnet und geführt. Dies gilt auch für Rücklagen.
Sachliche und rechnerische Prüfung sämtlicher Instandhaltungs-, Lieferanten- und Dienstleistungsrechnungen sowie der Hausmeister- und Waschmünzenkasse.
Errichten einer übersichtlichen, ordnungsgemäß kaufmännisch geführten Buchhaltung über den gesamten Verwaltungszeitraum gemäß den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes bzw. der jeweiligen Gemeinschaftsordnung, getrennt für jede Eigentümergemeinschaft. In der Buchhaltung sind folgende Leistungen enthalten:
Technische Überprüfung des Gemeinschaftseigentums durch regelmäßige Begehung des Gesamtobjekts zur Werthaltung und um sich anbahnende Schäden frühzeitig zu erkennen.
Das Begehungs-Protokoll ist die Basis für die Planung der Instandhaltungs-/ Instandsetzungsberatung einschließlich Berechnen der dazu notwendigen Finanzmittel.
Gegenüber privaten sowie öffentlich-rechtlichen Belangen Maßnahmen treffen, die zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines Rechtsnachteils für die Gemeinschaft erforderlich sind (im Regelfall gemäß Mehrheitsbeschluss).
Bestellen von Schlüsseln und Schließzylindern aus der Sicherheits-Schließanlage für das Sonder- und Gemeinschaftseigentum.
Telefon- und Schriftverkehr mit den Wohnungseigentümern, Behörden, Handwerkern und Dritten, soweit es die gemeinschaftlichen Belange betrifft.
Gerne verwalten wir, wie oben ausgeführt, Ihre Wohnanlage.