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Zu der am 22. September 2022 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Verschiebung des rechtlichen Anspruchs des Eigentümers auf die Bestellung eines zertifizierten Verwalters nach § 26a WEG um ein Jahr auf den 1. Dezember 2023 erklärt BVI-Präsident Thomas Meier:
"Die vom Bundestag beschlossene Verschiebung des Anspruchs der Eigentümer auf die Bestellung eines zertifizierten Verwalters um ein Jahr auf den 1. Dezember 2023 ist richtig und konsequent.