Zu den Beratungen der Bundesregierung über die Vorschläge der "ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme" erklärt BVI-Präsident Thomas Meier:
"Miet- und WEG-Verwalter müssen innerhalb kürzester Zeit mit der Gaspreisbremse die fünfte gesetzliche Regelung kurzfristig umsetzen - nach Heizkostenverordnung, Grundsteuererklärung, Zensus und den Energieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnungen.