Der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V. begrüßt die mit der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes verfolgten Ziele des raschen Glasfaserausbaus sowie des Rechts auf schnelles Internet. Die geplante Streichung der Umlagefähigkeit von Breitbandanschlüssen auf den Mieter führt jedoch zu großen Nachteilen - auf Mieter- und Verwalterseite.