Hausverwaltung: digital und professionell

BGH: Interessenabwägung zwischen Eigenbedarf und Härtefall

Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf müssen im Konfliktfall die Interessen von Mieter und Eigentümer individuell abgewogen werden. Dies betonte der Bundesgerichtshof am 22. Mai 2019 mit zwei Urteilen.