Ladeinfrastruktur für E-Mobilität

E-Mobilität/Ladestationen

Der Ausbau von Ladeinfrastruktur für Elektroautos soll für Mieter und Wohnungseigentümer vereinfacht werden. Wohnungseigentümer und Mieter, die den Ausbau einer privaten Ladestation für E-Autos planen, können dies künftig leichter realisieren. Das Wohnungseigentumsmodernisierungs-Gesetz soll den Ausbau der Elektromobilität fördern.

Machen Sie Ihre Immobilie fit für die Zukunft. Durch die Installationen hinsichtlich der Elektromobilität steigern Sie den Wert Ihrer Immobilie! Wir übernehmen für Ihre Wohnungseigentümergemeinschaft die Organisation.

Wichtig ist die vorausschauende Planung: Richtige Dimensionierung der Installation der Ladeinfrastruktur, sodass auch für zukünftig höheren Ladebedarf vorbereitet wird und unkompliziert erweitert werden kann. (z. B. wenn ET zu einem späteren Zeitpunkt noch dazukommen)

Es gibt insbesondere folgende neue Regelungen: Einzelne Wohnungseigentümer können künftig grundsätzlich verlangen, dass sogenannte privilegierte Maßnahmen von den Miteigentümern zu gestatten sind. Dazu gehört der Einbau einer Lademöglichkeit für E-Autos. Die Kosten trägt dann der jeweilige Eigentümer/Antragsteller.

Auch Mieter haben künftig einen Anspruch darauf, dass Vermieter den Antrag für die nächste Eigentümerversammlung stellen, Einbau einer Elektro-Ladestation. Wir haben uns auf dieses Thema vorbereitet, haben verschiedene Firmen zu Gesprächen eingeladen und werden auf den nächsten Eigentümerversammlungen unsere Eigentümergemeinschaften informieren.

Weiter siehe Masterplan Ladeinfrastruktur der Bundesregierung unter www.bmvi.de.

Wir haben uns in dieses höchst diffizile technische und rechtliche Thema eingearbeitet und können unsere Wohnungseigentümergemeinschaften sehr gut und fachlich beraten. Wir haben mit zwei Fachfirmen ein gutes Netzwerk aufgebaut und freuen uns mit Ihnen über dieses interessante Thema zu sprechen.

Rufen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben! Frau Illgen berät Sie sehr gerne.